Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Ballschule Österreich am Tag des Sports 2026“

1. Veranstalter und Gewinnspiel

1.1 Veranstalter des Gewinnspiels ist die SPORTUNION Österreich, [vollständige Anschrift ergänzen] (im Folgenden „Veranstalter“).

1.2 Das Gewinnspiel findet am 26. September 2026 im Rahmen des Tags des Sports statt. Die Teilnahme ist von 08:00 Uhr bis 15:45 Uhr möglich. Die Auslosung der vor Ort vergebenen Sachpreise beginnt ab 16:00 Uhr.

1.3 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und nicht an einen Kauf gebunden.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Veranstalter ist berechtigt, im Anlassfall einen geeigneten Alters- und Identitätsnachweis zu verlangen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters, der ASKÖ, des ASVÖ, des Österreichischen Fußball-Bundes (ÖFB), des American Football Bundes Österreich (AFBÖ), des Österreichischen Volleyballverbandes (ÖVV), des Österreichischen Basketballverbandes (ÖBV), des Österreichischen Faustballbundes (ÖFBB) und des Österreichischen Handballbundes (ÖHB) sowie deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen.

2.2 Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig.

2.3 Der Veranstalter kann Personen bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei Manipulationsversuchen oder bei unrichtigen Angaben vom Gewinnspiel ausschließen. Bereits zuerkannte Gewinne können in diesen Fällen aberkannt werden.

3. Teilnahmevoraussetzungen

3.1 Für eine gültige Teilnahme müssen bis spätestens 26. September 2026, 15:45 Uhr, sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. a) Stempel sammeln:
    Auf der ausgegebenen Stempelkarte müssen mindestens fünf unterschiedliche Stempel von Ständen der neun Partnerverbände der Ballschule Österreich gesammelt werden.
  2. b) App herunterladen:
    Die kostenlose Ballschule Österreich App muss auf einem mobilen Endgerät installiert und am SPORTUNION-Stand (Pagode 215) vorgezeigt werden.
  3. c) Stempelkarte einreichen:
    Die Stempelkarte ist vollständig und leserlich mit den erforderlichen Kontaktdaten auszufüllen und bis spätestens 15:45 Uhr in die Gewinnbox bei Pagode 215 einzuwerfen.

3.2 Nur vollständig ausgefüllte, fristgerecht abgegebene Stempelkarten, welche sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, nehmen an der Verlosung teil.

4. Ermittlung und Verständigung der Gewinner

4.1 Die Gewinner werden unter allen gültigen Teilnahmen nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

4.2 Die Gewinner der vor Ort vergebenen Sachpreise werden ab 16:00 Uhr am SPORTUNION-Stand (Pagode 215) bekannt gegeben. Vergeben werden insbesondere Bälle, Merchandise-, Fanartikel und Trikots der Partnerverbände der Ballschule Österreich.

Die Gewinner der Tickets für Länderspiele oder Heimspiele der Partnerverbände werden ebenfalls nach dem Zufallsprinzip ermittelt und an die auf der Stempelkarte angegebene E-Mail-Adresse verständigt.

4.3 Gewinner haben ihre Identität und – sofern erforderlich – ihre Teilnahmeberechtigung auf Verlangen nachzuweisen.

4.4 Kann eine Gewinnerin oder ein Gewinner nicht kontaktiert werden, erfolgt innerhalb von 24 Stunden ab der ersten Kontaktaufnahme keine Rückmeldung oder kann ein Gewinn aus Gründen, die in der Sphäre der Gewinnerin oder des Gewinners liegen, nicht übergeben beziehungsweise übermittelt werden, ist der Veranstalter berechtigt, den Gewinn erneut zu verlosen.

5. Preise

5.1 Folgende Preise werden vergeben:

  • 5 × 2 Freikarten für das Handball-EURO-Qualifikationsspiel Österreich gegen Norwegen am 10. März 2027 in der STEFFL Arena;
  • 5 × 2 Tickets für das American-Football-EM-Spiel Österreich gegen Türkei am 25. Oktober 2026 um 13:00 Uhr im Sport-Club-Stadion in Wien;
  • 5 × 2 Tickets für Heimspiele der österreichischen Damen- oder Herren-Nationalmannschaft im Basketball im November 2026;
  • 20 Fußbälle der Größe 4 sowie 2 ÖFB-Trikots;
  • Faustball-Austria-Fanartikel, insbesondere Faustbälle, 5 Paar Badeschlapfen, 5 Paar Socken und 5 Kappen;
  • 1 Volleyball, 1 Beachvolleyball und 2 ÖVV-Fanshirts.

5.2 Die konkrete Zuteilung der Preise erfolgt im Rahmen der Auslosung. Sollte ein Preis aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar sein oder eine Veranstaltung abgesagt beziehungsweise wesentlich verlegt werden, ist der Veranstalter berechtigt, einen gleichwertigen Ersatzpreis bereitzustellen.

5.3 Eine Barablöse, ein Umtausch oder eine Übertragung der Gewinne ist nicht möglich. Die Gewinne dürfen nicht verkauft oder kommerziell verwertet werden.

5.4 Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Durchführung der Verlosung und die Gewinnermittlung ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer bleiben unberührt.

6. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

6.2 Die Haftung für Personenschäden sowie eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

6.3 Für die Durchführung, Absage, Verlegung oder sonstige Änderung von Veranstaltungen, für die Tickets als Gewinn vergeben werden, ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter der betreffenden Veranstaltung verantwortlich.

7. Datenschutz

7.1 Der Veranstalter verarbeitet die auf der Stempelkarte angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere zur Ermittlung und Verständigung der Gewinner sowie zur Übergabe der Gewinne.

7.2 Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Bereitstellung der für die Durchführung erforderlichen Daten ist notwendig; ohne diese Daten ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich.

7.3 Die Daten werden grundsätzlich längstens drei Monate nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen – insbesondere zur Abwehr oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen – einer früheren Löschung entgegenstehen.

8. Änderungen und vorzeitige Beendigung

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, sofern dessen ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere bei Manipulationsversuchen, technischen Problemen oder behördlichen Anordnungen. Bereits erworbene Ansprüche der Teilnehmer bleiben davon unberührt.

9. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.